Niedersachsen: Nachdem die Flächen schneefrei sind, müssen die Getreidebestände auf Ungras- und Unkrautauftreten kontrolliert werden, um eine möglichst kostengünstige gezielte Bekämpfung vornehmen zu können.
Niedersachsen: Sobald die Witterung und die Befahrbarkeit der Böden unter Berücksichtigung der Vorgaben der Düngeverordnung für eine organische Düngung geeignet sind, sollten die vorgesehene Gülle, Gärreste und Geflügelmist ausgebracht werden